Wer entrümpelt die Wohnung nach einem Erbfall in Dresden?

Nach einem Todesfall in der Familie stellen sich viele Fragen auf einmal. Wer die Wohnung räumt, wer die Kosten trägt und welche Fristen gelten, ist selten sofort klar. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln rund um Erbfall und Haushaltsauflösung in Dresden.

Von Lukas Frahm · · Lesezeit ca. 4 Min.

Festpreis-Entrümpelung Team bei einer Haushaltsauflösung in Dresden

Wer ist nach einem Erbfall für die Haushaltsauflösung zuständig?

Zuständig sind die Erben. Mit dem Tod eines Menschen gehen alle Rechte und Pflichten automatisch auf sie über, das nennt man Gesamtrechtsnachfolge. Gibt es mehrere Erben, bilden sie zusammen eine Erbengemeinschaft und sind gemeinsam für die Wohnung verantwortlich. Das gilt auch, wenn noch kein Erbschein vorliegt. Sie müssen also nicht auf die amtliche Bestätigung warten, um mit der Organisation zu beginnen. In der Praxis reicht es, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Besichtigung mit uns abstimmt und die anderen per Telefon oder E-Mail einbezieht. Für die praktische Umsetzung übernehmen wir die Haushaltsauflösung in Dresden, Sie kümmern sich um Erbschein und Behörden.

BILD

Müssen Erben die Wohnung ihrer Eltern zwingend selbst räumen?

Ja, organisatorisch müssen Sie die Wohnung räumen lassen. Selbst mit anpacken müssen Sie dabei nicht. Sie können die Räumung an einen Dienstleister übergeben und müssen am Räumungstag nicht vor Ort sein. Bezahlen müssen Sie die Räumung in der Regel auch nicht aus der privaten Tasche. Die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden normalerweise aus dem Nachlass beglichen. Rechtlich tritt der Mietvertrag mit der Erbschaft auf Sie über. Deshalb müssen Sie ihn ordentlich beenden und die Wohnung fristgerecht übergeben, auch wenn Sie die Arbeit nicht selbst machen. Wer die Wohnung einfach leer stehen lässt und sich nicht meldet, riskiert, dass die Miete weiterläuft und aus dem Nachlass bezahlt werden muss.

Welche Frist gilt, um eine geerbte Wohnung zu kündigen?

Sie haben einen Monat ab Kenntnis vom Tod, um die geerbte Wohnung außerordentlich zu kündigen. Das regelt das Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB für Erben und Vermieter. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Er läuft mit den Erben weiter, bis jemand kündigt. Verpassen Sie diesen Monat, gilt die normale Kündigungsfrist weiter, meist drei Monate. Deshalb lohnt es sich, die Kündigung früh vorzubereiten, auch wenn die Räumung selbst noch etwas Zeit braucht.

Wer darf im Namen der Erbengemeinschaft eine Räumung beauftragen?

Die Verwaltung des Nachlasses steht laut Gesetz allen Erben gemeinsam zu. Für gewöhnliche Maßnahmen wie eine Räumung reicht meist ein Mehrheitsbeschluss der Erbengemeinschaft, nicht jeder muss persönlich unterschreiben. In der Praxis erteilt die Erbengemeinschaft einer Person eine Vollmacht. Diese Person stimmt dann die Besichtigung mit uns ab und nimmt das Angebot an. Droht ohne schnelles Handeln ein Schaden, etwa durch eine undichte Leitung, darf ein einzelner Erbe auch ohne Abstimmung die nötigen Schritte einleiten.

Was passiert, wenn kein Erbe die Wohnung übernehmen will?

Möchte niemand erben, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Dafür haben Sie sechs Wochen Zeit, gerechnet ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall erfahren. Schlägt niemand aus, gehört die Wohnung automatisch zum Nachlass. Die Kosten für Miete und Räumung werden dann aus dem Nachlassvermögen bezahlt. Reicht der Nachlass dafür nicht aus, haften die Erben grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen, wenn sie die Erbschaft angenommen haben. Bei Unsicherheit über die Vermögenslage lohnt sich ein Gespräch mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht, bevor die Frist verstreicht. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Wie unterscheidet sich eine Haushaltsauflösung im Erbfall von einer normalen Wohnungsauflösung?

Bei einer normalen Wohnungsauflösung räumt meist eine Person ihre eigene Wohnung, zum Beispiel bei einem Umzug. Im Erbfall entscheiden dagegen mehrere Erben gemeinsam über Gegenstände, die ihnen emotional oder rechtlich wichtig sein können. Wir sortieren deshalb Unterlagen, Fotos und persönliche Sachen separat und sprechen Auffälligkeiten mit der Erbengemeinschaft ab, statt sie automatisch zu entsorgen. Geht es bei Ihnen nur um eine einzelne Mietwohnung ohne Erbfall, lesen Sie, wie eine Wohnungsauflösung ohne Erbfall abläuft.

Quellen & offizielle Seiten

Leer geräumetes Zimmer nach Festpreis-Entrümpelung in Dresden

Bewertet mit 4,9/5

Google-Bewertung von Jenny Kutsche
Google-Bewertung von Sebastian Schirmer
Google-Bewertung von Tom

Erhalten Sie Ihre Wohnung oder Haus bezugsfertig geräumt mit 14-Tage-Termin-Garantie.

Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Besichtigung und erhalten Sie Ihr unverbindliches Festpreis-Angebot 24 Stunden nach der Besichtigung.

0351 27187237

Kostenloses Angebot anfragen

Schritt 1 von 2

  • Schriftliches Festpreisangebot ohne Zusatzkosten

  • 9 von 10 Aufträgen erledigen wir an einem Tag

  • Fern-Aufträge möglich: Sie müssen nicht anwesend sein.

Inhaber Lukas Frahm am Telefon

Inhaber Lukas meldet sich innerhalb von 24 Stunden.